CPS Finanzmanagement GmbH & Co.KG- Ihr unabhängiger Partner für Versicherungen | Investment | Vorsorge

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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


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Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH
Geschäftsführung: Franz Palinkas
Greutweg 42
72669 Unterensingen
Tel.: 07022 9774377
Fax: 07022 9774388
E-Mail: CPS@cpsonline.de

Die SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der
CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-AZII-V5UWO-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-175-E16R-30
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-175-C1QS-67

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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