CPS Finanzmanagement GmbH & Co.KG- Ihr unabhängiger Partner für Versicherungen | Investment | Vorsorge

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Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Weil der Gesetzgeber kaum leistet

Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Zum anderen decken die Leistungen der GUV oft nicht die hohen Kosten von Unfallfolgen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, kosmetische OPs oder aufwendigere Behandlungen.

Neben dieser Leistungslücke bei der GUV, spricht auch die Statistik für einen privaten Unfallschutz. Denn die Mehrzahl der Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt und damit außerhalb der beschriebenen Arbeitsplatzumgebung. Die Folge: der Verunfallte erhält bei einem Unfall zu Hause oder bei der Ausübung seines Hobbys gar keine Leistungen von der GUV. 
Daher ist privater Unfallschutz so wichtig. Hier sind nicht nur höhere Versicherungssummen oder auch eine Unfallrente möglich – ein privater Unfallschutz schützt den Versicherten zudem rund um die Uhr, weltweit und egal, bei welcher Tätigkeit ein Unfall geschieht.

Worauf ist bei einer privaten Unfallversicherung zu achten?

Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:

  • Versicherungssumme/ Invaliditätsleistung
  • Gestaltung der Gliedertaxe
  • Einschluss einer Unfallrente
  • Todesfallsumme
  • Übergangs- und Sofortleistungen
  • Umfang für kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld
  • Infektionskrankheiten (Zeckenbiss) und Impfschäden
  • Zahnersatz
  • weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit

Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat einzuholen und die Tarife und deren Bedingungen genauer vergleichen zu lassen.


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Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH
Geschäftsführung: Franz Palinkas
Greutweg 42
72669 Unterensingen
Tel.: 07022 9774377
Fax: 07022 9774388
E-Mail: CPS@cpsonline.de

Die SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der
CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-AZII-V5UWO-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-175-E16R-30
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-175-C1QS-67

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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